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Lebensmittelhygienevorschriften

Gesetzliche Bestimmungen

Lebensmittelhygienevorschriften

Die EU hat mit den neuen Bestimmungen über Lebensmittelhygiene per 1.1.2006 das veraltete Recht auf eine neue einheitlichere Basis gestellt. Die bis dato nationalen Richtlinien wurden zusammengefasst und vereinfacht. Dadurch gelten die gleichen Texte unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten, wodurch unterschiedliche Interpretationen weitgehend vermieden werden können. Das "Hygienepaket" besteht im Wesentlichen aus drei Verordnungen, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU gelten.

Nach diesen ist jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, konsequent zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen. Die meisten betriebshygienischen Kontrollen werden nach dem HACCP-Konzept durchgeführt.

Die lebensmittelrechtlichen Vorschriften der Schweiz sind formal andere als die in der EU. Das Schweizer Lebensmittelgesetz basiert jedoch ebenso wie die Regeln der EU auf der HACCP und verpflichtet den Betriebsverantwortlichen zur Durchführung einer schriftlich festgehaltenen, überprüfbaren Selbstkontrolle.

Verordnung (EG) Nr. 852/2004

In der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 für Lebensmittelhygiene des Europäischen Parlaments vom 29. April 2004 heißt es:

"Betriebs- und Produktionsstätten haben, soweit dies praktisch durchführbar ist, so konzipiert, gebaut, sauber und instand gehalten zu werden, dass das Risiko einer Kontamination, insbesondere durch Tiere und Schädlinge, vermieden wird."
(Anhang II Lebensmittelbetriebe: Kapitel III: Punkt 1)

"Es sind geeignete Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen festzulegen."
(Anhang II Lebensmittelbetriebe: Kapitel IX: Punkt 4)

HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)

Alle Lebensmittelbetriebe müssen Verfahren zur Lebensmittelsicherheit aufstellen, die auf den Grundsätzen des HACCP-Konzepts beruhen.

HACCP unterstützt die Unternehmen dabei, entsprechende Verfahren einzurichten, um mögliche Gefahren zu kontrollieren.

Unternehmen müssen Schädlingskontrolle in ihrem HACCP-Plan berücksichtigen und sämtliche dafür verwendeten Geräte (einschließlich Insektenfallen) als Teil ihres Plans dokumentieren.

Wenn ein professionelles Schädlingsbekämpfungsunternehmen eingesetzt wird, um die Räumlichkeiten regelmäßig zu überwachen, sollten dessen Berichte als Teil der HACCP-Dokumentation aufbewahrt werden.

WEEE Registrierung von Elektro- und Elektronikgeräten

Seit dem 24. November 2005 sind Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten gesetzlich verpflichtet, sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register registrieren zu lassen. Ohne vorherige Registrierung dürfen keine Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Die Registrierung gilt sowohl für privat als auch für gewerblich genutzte Geräte. Mit der Registrierung wird sichergestellt, dass die Hersteller bzw. Importeure ihrer Produktverantwortung für die Geräte, insbesondere auch der Verpflichtung zur Verwertung und Entsorgung nach dem ElektroG nachkommen. Der Vertrieb von nicht WEEE registrierten Elektro- und Elektronikgeräten kann bei entsprechenden Kontrollen zu erheblichen Bußgeldern führen.

Alle von P+L Systems angebotenen Geräte und UV-Röhren sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register gemäß ElektroG für jeden Handelsabschnitt vom Hersteller bis zum privaten Haushalt unter der WEEE-Reg.-Nr. DE 40869459 registriert. Sie müssen sich beim Vertrieb unserer Marken in Deutschland nicht um den Verwaltungsaufwand, die Mengenmeldung und die Gebühren der Registrierung kümmern.

Empfehlung des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure e.V.

„Die P+L Systems Ltd. Fluginsektenvernichter mit GLUPAC® – Klebefolie und die bruchsicheren UV-Röhren der Marken: Sylvania® BL368nm, Synergetic®, PlusLamp™ wurden vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschland e.V. in den Betrieben der Lebensmittelwirtschaft einem gründlichen Praxistest unterzogen. Die P+L Systems Ltd. Fluginsektenvernichter mit Klebefolie sind für die Bekämpfung von Fluginsekten, besonders in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben, sehr gut geeignet. Alle Modelle sind mit GLUPAC® Klebefolien ausgestattet, die mit UV-Trockenkleber, Lockstoff und Pheromonen beschichtet sind. Diese Merkmale sind Garant für eine lange Lebensdauer und für das erfolgreiche Anlocken von Insekten. Das einfache Austauschen der Klebefolie sowie der bruchsicheren UV-Röhren der Marken: Sylvania® BL368nm, Synergetic®, PlusLamp™ machen diese Geräte außerordentlich sicher und wartungsfreundlich. Nach Vorliegen dieses eindeutigen Testergebnisses gestatten wir der Firma P+L Systems Ltd. die Verwendung unseres Verbandszeichens für Fluginsektenvernichter mit Klebefolie und für die o.g. bruchsicheren UV-Röhren in ihren Verkaufsunterlagen in Verbindung mit der Empfehlung: ‚Empfohlen vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e.V.‘ bis zum 31.12.2015.“